Aktualisiert am 16. Dezember 2016 um 06:35 Uhr
Der BiBi-Fanblog hat einen Brief für Marcel Adler erhalten. Hast auch du Post? Schreibe an [email protected]
An den Journalisten Herrn Marcel Adler (ehemals freier Journalist bei *blastingnews*),
Mein lieber Herr Marcel Adler (mein heißgeliebter Greifvogel), und alle anderen die es interessiert…
Warum unternehmen Sie nichts gegen die einstweiligen Verfügungen?
Es gibt viele Mythen um den sog. “Anwaltsprozess” an Landgerichten (dort herrscht *Anwaltszwang*). Es gibt jedoch sehr viele Ausnahmen die Rechtsanwälte gerne bewußt verschweigen, dazu zählt z.B. auch die “Akteneinsicht” nach § 299 ZPO. Auch der *Widerspruch* geg. einstweil. Verfügung vor dem LG unterliegt nicht dem *Anwaltsprozess* (Vorsicht ist hier aber geboten).
Anwälte beispielsweise arbeiten nicht selten gegen die eigenen Mandanten, verlangen Gebühren für Peanuts, für ein einfaches Schreiben, eine Routinetätigkeit und sogar für falsche Beratung. Anwälte sagen einem oft nicht, welche Kosten sie berechnen werden. Überraschungen sind an der Tagesordnung.
Das Rechtsmittel des Widerspruch gegen eine einstw. Verfügung ist kein sog. “Anwaltsprozess” und kann auch selbst vor einem Landgericht (Anwaltszwang) ohne Anwalt eingelegt werden. Bei einem sog. “Wechselprozess” kann man sogar komplett ohne Anwalt einen Prozess persönlich bei einem LG führen (Er tritt in ein *selbstständiges Beweisverfahren*)
ERST! wenn ein Antrag (Prozessantrag) durch den Kläger (Döhring) eingeht, tretten wir in einen Anwaltsprozess. Viele verwechseln sehr oft die Rechtsnormen bzw. Rechtsmittel des “Einspruchs” mit dem des “Widerspruchs”. Der Widerspruch unterliegt – auch bei einem Landgericht – nicht dem Anwaltszwang (vergl.: OLG Hamm vom 29.11.2007 (Az. 8 W 40/07))
Für den Antragssteller gilt jedoch Anwaltszwang und hier dann auch beim Rechtsmittel Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung (weil ohne Anwalt eingelegt)
Nach Auffassung des OLG Hamm vom 29.11.2007 (Az. 8 W 40/07) ist das Verfahren über den Erlass eines Arrestes oder einer Einstweiligen Verfügung, wenn es vor dem Landgericht anhängig ist, grundsätzlich ein Anwaltsprozess und es gilt nach § 78 Abs. 1 ZPO der Anwaltszwang.
Sie haben jede Menge Möglichkeiten vor einem Landgericht, auch ohne Anwalt. Das wichtigste ist ohnehin – für die Vorbereiitung – die sog. “Akteneinsicht”, welches sie problemlos selber machen können.
Bei den Landgerichten herrscht Anwaltszwang. Trotzden hat der Mandat oder der sich selbst vertretende viele Rechte, die Sache/Prozessführung mit zu gestalten und damit wesentlich zu beeinflussen – auch vieleicht gegen die Interessen des eigenen Anwalts.
— befolgen Sie folgende Schritte —
Nehmen sie Einsicht in die Gerichtsakten!
Als Nichtanwalt hat man das Recht auch ohne anwaltlicher Vertretung die eigenen Gerichtsakten bei der Geschäftsstelle einzusehen und sich Kopien machen zu lassen. Entweder bei der Geschäftsstelle selber anschauen, oder sich die komplette Akte oder einzelne Teile kopieren lassen. Im Land NRW sind es 25 Cent pro Blatt, und ab 50 Blatt 15 Cent. Ein Recht auf die Zusendung der Gerichtsakten besteht jedoch nicht.
Anfragen bei der Registraturabteilung der Gerichte
Serienabmahner, kriminelle Anwälte und mit denen zusammenarbeitende Kriminelle bzw. Halbkriminelle beantragen den Erlass einstweiliger Verfügungen, welche nicht immer erlassen werden. Werden die Anträge zurückgewiesen und wird der sofortigen Beschwerde des kriminellen Anwalts nicht stattgegeben, so erfährt der Abgemahnte in der Regel nichts von einem solchen Erfolg. Es sei denn, man hat auf die Abmahnng hin eine Schutzschrift beim richtigen Landgericht hinterlegt. Ich gehe davon aus, dass es sie *überrascht* hat und sie somit auch gar keine Möglichkeit hatten, eine *Schutzschrift* zu hinterlegen.
Ich empfehlen, bei den Registraturabteilungen der Gerichte regelmäßig anzufragen, welche Verfahren es in den letzten zwei Jahren gab. Sind diese irrsinnigen Anträge erledigt, so müssen die Registraturabteilungen die Aktenzeichen – auch ohne Hinzuziehung eines Anwalts – dem Beklagten/Antragsgegner mitteilen.
Hat man das Aktenzeichen, so hat man das Recht, die Gerichtsbeschlüsse und die entsprechenden Anträge von den entsprechenden Kammern zugesendet zu bekommen. Dafür benötigt man keinen Anwalt. Man erfährt auf diese Art und Weise, was der Gegner so alles versucht hat, um einen kaputt zu klagen. Die zentrale Eingangsregistratur untersteht dem jeweiligen Gerichtspräsidenten. Bei der Geschäftsstelle des Gerichtspräsidenten kann man erfahren, wo sich die Registratur im Gerichtsgebäude befindet. Weist man sich aus, so kann man die Auskunft sofort an Ort und Stelle ausgedruckt erhalten.
Zu beachten! Man erhält die Aktenzeichen NUR von den abgeschlossenen Verfahren! Nicht so bei der eigenen Akteneinsicht, jene geht zu jedem beliebigen Prozess- bzw. Verfahrenszeitpunkt. Selbstverständlich auch bei “einstw. Verfügungen”. Als abgeschlossen gilt ein Verfahren, bei dem die einstweilige Verfügung ordnungsgemäß zugestellt wurde bzw. bei Nichtzustellung erst einen Monat nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel seitens des Abmahners.
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Beispielschreiben an die Registratur
Landgericht Musterberg
Zenralregistratur
Musterweg. 12
10589 Musterhausen
Übersicht über die Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
übersenden Sie mir bitte den Ausdruck aller Aktenzeichen mit Namen der Kläger, die in den Jahren 2008 und 2009 beim Landgericht Berlin gegen mich anhängig waren bzw. noch sind; und zwar einschließlich abgelehnter Anträge auf Erlass einer enstweiligen Verfügung und abgelehnter Klagen.
Vielen Dank
und mit freundlichen Grüßen
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Versendung einer Abmahnung
Für eine Abmahnung, auch mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, benötigt man keinen Anwalt. Sie Herr Adler, hätten nämlich auch die Möglichkeit, den Abmahner abzumahnen.
Reaktion auf eine Abmahnung
Auf eine Abmahnung kann man ohne Anwalt reagieren. Nimmt man einen Anwalt als Berater hinzu, so entstehen Kosten, welche auch im Falle des Obsiegens nicht erstattet werden (bei mir problemlos, ich mach es umsonst 😀). Gibt der Abmahner auf, so kann man eine Erledigungserklärung ohne Anwalt verlangen. Wird diese Erledigungserklärung nicht abgegeben, so kann ein Anwalt eingeschaltet werden (mach ich auch gerne). Im Falle des Obsiegens hat die, dessen außergerichtlichen Kosten des eigenen Anwalts der Gegner zu tragen (dann koste ich natürlich wieder was 😀. Nein Quatsch, sowas wird ja im Vorfeld festgelegt).
Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung
Diesen Antrag kann jeder Betroffene stellen, ohne Einbeziehung eines Anwalts. Gerichtskosten entstehen nicht. Erst bei Widerspruch des Antragsgegners, muss ein Anwalt eingeschaltet werden.
Reaktion auf eine erlassene einstweilige Verfügung
Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung benötigt man nicht unbedingt einen Anwalt. Man spart die eigenen Anwaltskosten. Beim Gericht kann man die Zusendung des Antrages, der Anlagen zum Antrag und sonstiger Schreiben verlangen. So lange kein Anwalt eingeschaltet ist, muss das Gericht mit dem Antragsgegner direkt kommunizieren (man wird also über alles informiert, auch OHNE Anwalt und sogar vor dem LG *Landgericht*, obwohl Anwaltszwang).
Mann kann 1. eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben oder 2. die einstweilige Verfügung als endgültige Lösung anerkennen oder 3. dem Antragsteller gegenüber erklären, dass man keine Abschusserklärung abzugeben gedenke. Für all diese Handlungen benötigt man KEINEN Anwalt. Die Kosten des eigenen Anwalts können gespart werden. Nach all diesen Handlungen ist die Sache entweder erledigt oder im Falle, dass man keine Abschlusserklärung abgibt, muss der Antragsteller weitere Schritte einleiten.
Dazu gehören
1. der Antrag auf Kostenfeststellung
2. Einreichung der Klage im Hauptsacheverfahren (Ob die sich das jemals trauen?)
Stellungnahme zum Kostenfeststellungsantrag des Gegners
Für Stellungnahmen zum Antrag auf Kostenfestssetzung benötigt man ebenfalls KEINEN Anwalt.
Klage zur Hauptsache
Die Klage zur Hauptsache wird einem zugesandt, wenn man KEINEN Anwalt hat. Auch in dieser Phase kann man eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage abgeben. Für die Darlegung der Rechtssprechung zum Gegenstand gegenüber dem Gericht benötigt man ebenfalls KEINEN Anwalt. Alledings wird selten das Gericht allein nach rechtlichen Gesichtspunkten entscheiden (Das ist ohnehin immer das Problem dieser Republik gewesen….leider)
Für das Vorbringen von Argumenten und Tatsachen zum Sachstand benötigt man einen Anwalt. Damit beginnen die anwaltlichen Fallen des eigenen Anwalts (Ab dem Zeitpunkt, gibt es nur noch wenige Ausnahmen, aber sie sind da 😉).
Antragsteller hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH)
Hat der Kläger Anspruch auf Prozesskostenhilfe (davon gehe ich mal ganz stark aus), so wird vor der Einreichung der Klage ein Klageentwurf eingereicht, den man zur Stellungnahme zwecks Erteilung der Prozesskostenhilfe für den Gegner erhält. Die Stellungnahme zum Prozesskostenhilfe-Antrag kann ohne Hinzuziehung eines Anwalts abgegeben werden.
Schriftsätze an das Gericht
Man darf den Gericht schreiben. Das Gericht muss die Schreiben lesen. Allerdings darf das Gericht die Sachvorträge nicht berücksichtigen. Die rechtlichen Hinweise darf das Gericht berücksichtigen, so wie das Gericht die Rechtsprechung auch ohne Hinweise seitens der Anwälte zu berücksichtigen hat. Möchte man, dass die eigenen Schriftsätze auch inhaltlich vom Sachvortrag her berücksichtig werden, so muss der eigene Anwalt den Antrag stellen, dass diese Schriftsätze Bestandteil der Sache werden. Die dünkelhaften Richter haben das zwar nicht gern und belehren gern den Anwalt, dass das nicht in Ordnung ist.
Teilnahme an der Verhandlung
Ist man als Partei persönlich geladen, so hat man auch das Recht als Partei gehört zu werden. Ist man nicht persönlich geladen, so hat man trotzdem das Recht an der Verhandlung teilzunehmen und gehört zu werden. Die Erfahrungen sind unterschiedlich. Viele Richter haben es nicht gern, wenn die Parteien selbst vor Gericht auftreten. Die Richter versuchen, das Vortragen von Argumenten überheblich, beleidigend und unsachlich zu unterbrechen. Die Richter behaupten einfach, dass das, was vorgetragen wird, ist unerheblich, es steht so und so schon alles in den Schriftsätzen, man solle sich kurz fassen, man soll den Anwalt sprechen lassen, der versteht es besser. Es hat wenig Sinn, mit dem Richter zu diskutieren oder zu versuchen, diesen zu überzeugen. Wesentlich mehr Bedeutung haben die formellen Schriftsätze und das, was in dem Verhandlungsprotokoll steht. Darauf sollte man großen Wert legen. Die Richter wehren sich, unliebsame Formulierungen ins Protokoll aufzunehmen. Um die Formulierungen im Protokoll sollte man kämpfen, denn das Protokoll ist das mindeste, was andere Richter in den nächsten Instanzen lesen. Auch nach Ablauf einiger Jahre, wird alles – Schriftsätze der Parteien, eidesstattliche Versicherungen – vernichtet, außer den Protokollen und den Gerichtsbeschlüssen (Gerichtsurteile).
Anträge darf nur der Anwalt stellen
Stellt der Anwalt keine Anträge, falsche Anträge oder verhält er sich gegen den Willen des Mandanten, so kann man diesem während der Verhandlung das Mandat entziehen. Gibt es keinen Ersatzanwalt im Gerichtssaal, den man weiter machen lässt, so ergeht ein Versäumnisurteil, und man kann mit einem neuen Anwalt in 14 Tagen nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil weiter das Theater mitmachen. Es gibt eine Ausnahme: Befangehnheitsantrag während der Verhandlung. Den darf man selbst stellen. Der eigene Anwalt braucht nicht zuzustimmen.
Zeugenbefragung
Als Partei darf man den Zeugen selbst Fragen stellen. Der Anwalt oder die Richter brauchen die Fragen nicht zu “übersetzen”. Sie versuchen es trotzdem. In der Praxis versuchen die eigenen Anwälte und Richter zu verhindern, dass der Mandant die Fragen selbst stellt. Die Erfahrungen zeigen, dass gerade die selbst gestellten Fragen und die Antworten darauf prozessentscheidend sind. Ist man als Beklagter oder Kläger kein Lügner oder kein Ganove, dann empfiehlt es sich, selbst Fragen zu stellen.
Befangenheitsantrag
Man darf als Partei einen Antrag auf Besorgnis der Befangenheit gegen jeden Richer stellen. Dafür benötigt man keinen Anwalt. Keinesfalls die Kammer oder den Senat als Ganzes als Befangen ablehnen. Das ist nach der ZPO nicht zulässig. Es müssen immer die einzelnen Richter sein, die abgelehnt werden. Die Ablehnung kurz begründen und dem Gericht mündlich mitteilen, dass die nähere, ausführliche Begründung kurzfristig folgen wird.
Begründung des Befangenheitsantrags
Auch die Begründung der Befangenheitsantrages darf man als Partei selbst schreiben. Dafür benötigt man keinen Anwalt.
Protokollberichtigung
Anträge zur Berichtigung des Verhandlunsprotokolls darf man selbst schreiben. Dafür benötigt man keinen Anwalt. Geschehen muss das innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Verhandlungsprotokolls. Es gilt das Datum, an welchem der Anwalt das Protokoll erhalten hat. Nicht selten erhalten die Mandanten das Protokoll vom eigenen Anwalt zu spät zugesandt, so dass die 14 Tagesfrist nicht eingehalten werden kann.
Reaktion auf einen Kostenfestellungsantrag
Zum Kostenfeststellungsantrag des Gegners kann Stellung bezogen werden auch ohne der Einbeziehung eines Anwalts.
Schreiben an den Gerichtspräsidenten
Den Gerichtspräsidenten darf man selbst schreiben. Er muss antworten.
Strafanzeigen gegen Richter, Anwälte, Zeugen, Prozessgegner
Strafanzeigen gegen Richter wegen Rechtbeugung oder gegen Anwälte wegen Prozessbetrug / versuchten Prozessbetrug, gegen Anwälte, Zeugen oder Prozessgegener wegen falschen Zeugenaussagen oder Meineid darf man selbst stellen. Dafür benötigt man keinen Anwalt. Die Latte für den Erfolg solcher Strafanzeigen liegt sehr hoch. Strafanzeigen wegen Lügen, Beleidigungen, ungehöriges Verhalten während den Verhandlungen oder wegen falscher Entscheidung durch die Richter kann man ebenfalls stellen. Diese Strafanzeigen haben jedoch wenig Sinn und so gut wie keine Erfolgschancen.
Bundesverfassungsgericht
Vor dem Bundesverfassungsgericht besteht ein Anwaltszwang nur für die mündliche Verhandlung, falls eine überhaupt stattfindet. Beschwerden können durch jedermann eingereicht werden. Vor dem Bundesverfassungsgericht kann man – anderns als vor dem BGH – sich grundsätzlich durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten lassen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG). Eine andere Person lässt das Bundesverfassungsgericht als Beistand nur dann zu, wenn es dies ausnahmsweise für sachdienlich hält (§ 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG). Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und muss sich ausdrücklich auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beziehen (§ 22 Abs. 2 BVerfGG).
Kosten
Bei allen Prozessen geht es nur ums Geld, das schöne Geld, das saubere und schmutzige Geld. Die Gerichtsprozesse sind ein Spiegelbild unserer Gesellschaft, welche auf Wachstum – definiert durch Geld – und Eigentumszuwachs als Hauptziel – orientiert ist (Bitte immer im Hinterkopf behalten). Die meisten Anwälte machen keine Ausnahme. In den Prozessen geht es diesen vordergründig um deren Honorare und Geschäftsmodelle. Die Gerichte werden von den Bezirksrevisoren auf Rentabilität kontrolliert und gesteuert. Es lohnt sich, den Gerichten und den Anwälten bei den Kosten auf die Finger zu schauen.
ICH HABE FERTIG! 😀
Auch wenn mich Anwälte und Richter nun zurecht als “Nestbeschmutzer” brandmarken würden, so hoffe ich aber mal, dass ich mit einigen Mythen mal aufräumen konnte. Denn mein Greifvogel hat eigentlich schon längst gewonnen…. (Ich hinterlasse bei der BLOG-Radaktion in den nächsten Tagen eine separat eingerichtete Kontaktadresse, für all Jene, die Kontakt mit mir aufnehmen möchten)
In Liebe
Dein Bogdan
Der Greifvogel hat kein Geld. Die Gruppenmitglieder sammeln für ihn.
Das muss er allerdings beim Jobcenter angeben.
Wie assozial Menschen den können. Da gibt es soviel Leid auf der Welt. Und man sammelt für einen Menschen der jemand anderes in den Ruin treiben will.
Schämt euch.
Diese Behauptung Frau Steffie ist eindeutig Lächerlich und entspricht nicht der Wahrheit.
Sie sollten nachdenken denn auch mit solchen Behauptungen tuen sie ihrem großen Idol Frau Bianca Doehring keinen Gefallen.
Wieso können Sie nicht bei der Wahrheit bleiben? 4 oder 5 Leute möchten Marcels Sohn ein kleines Geschenk – nachträglich zum Geburtstag – machen, was ist daran verkehrt? Jedenfalls besser, als für ein Salbenzeug Geld auszugeben. Das war jetzt die Kurzfassung, aber dafür wahr.
Stimmt „Gast” wir geben halt gern im Gegensatz zu BD. Sie nimmt und zockt ab ohne Skrupel. Es gibt eben in der Gruppe ein Zusammenhalt … ein Fremdwort für BD
Wie kann man jemand der nichts hat in den Ruin treiben.
Hat nicht sogar Christian ihren legendären Malleauftriit im Red Rubber Duck mitfinanzieren müssen.
Hey Steffie, Danke für den Tipp, ich war jetzt nur die letzten zwei Monate wegen Bibi im Bezug. Kenne mich da nicht so aus wie sie. Danke für den Hinweis. Habe das jetzt aber über die Prozesskostenhilfe klären können.
Spatzerl.….sie ist doch schon ruiniert.….hier ist also alles erledigt, obwohl.….sie feiert auch immer wieder grosse Erfolge, dann wieder nicht.…dann wieder doch.….man weiss es nicht, aber im Grunde ist sie ein einziger, ein großartiger, ein bewundernswerter, ja, ein Idol für die Frauenbewegung, in einer Reihe mit Heidi, Pippi Langstrumpf, Skippy, Biene Maja, Black Beauty, Fury, Lassy und ich könnte die Reihe beliebig lange fort setzen! Bianca Döhring ist Charme, Bianca Döhring ist Charisma, Bianca Döhring ist Emphatie, Bianca Döhring ist Erotik pur, Bianca Döhring ist Erfolg, Bianca Döhring ist the one and only, Bianca Döhring ist the strongest Woman ever, Bianca Döhring ist unangreifbar, Bianca Döhring hat immer Recht, Bianca Döhring iss every Day so much working as no one other, Bianca Döhring wird Kanzlerin, Bianca Döhring wird Bundespräsidenten, Bianca Döhring ist die Fitnessqueen, Bianca Döhring ist die Yogaqueen, Bianca Döhring cremt wie keine, Bianca Döhring ist.….….…genau.……sie ist einfach nur Bianca Döhring! Und nun suche ich mir einen grossen Eimer und kotze was das Zeug hält! Schlaf schön Spatzerl
Achso.….und wenn Du wissen möchtest wie asi Menschen sein können, schaust einfach a mal bei die Bibi ihre Seiten nach, des sann quasi Lehrbücher.…..Pfüati Spatzerl und schlaf schee
@Steffi
So unterschiedlich können die Sichtweisen sein.
Ich freue mich riesig, dass nicht allein die Tatsache, dass man die finanziellen Möglichkeiten hat, automtisch bedeutet sich alles erlauben zu können (nur weil man sich für all seine Fehltritte einen Anwalt leisten kann).
Ich weiß zwar nichts von einer finanziellen Unterstützung aber ich fände sie toll (denn nicht jeder hat eine Mama Burgel).
Ich glaube, dass der Blog mittlerweile mehr als deutlich
nachgewiesen hat ‚das es bisher nie einen einzigen Erfolg gab.…..Warum dann in den Ruin getrieben?
@Bogdan
Ich bin froh, dass es Menschen wie dich gibt.
DANKE 🙂
Und.…..ich bitte um Nachsicht weil diese Frau so viele Superlativen auf sich vereinigt, da kann man auch mal was vergessen, vielleicht sogar das Wichtigste! Bianca Döhring ist eine von Grund auf ehrliche Person, Bianca Döhring steht zu ihren Fehlern, Bianca Döhring wollte eine öffentliche Person sein und kommt damit sehr souverän klar.…..und vor allem.…..eine geradezu herausragende Charaktereigenschaft .…..Kritik, in welcher Form auch immer, über Kritik steht sie ganz elegant und ladylike drüber, die wird gelöscht! Eine Bianca Döhring steht über den Dingen, steht über dem Universum, Bianca Döhring hat man nicht zu kritisieren!!!!! Und nun.…ooooh.…schon wieder so ein leichter Brechreiz.…na dann…gute Nacht!
das ist so nicht ganz richtig werte steffie!
1. bitte genau lesen oder die quelle auf wahrheit überprüfen!
2.das wort as(s)ozial scheint ihnen in seiner ursprünglichen schreibweise und bedeutung nicht geläufig zu sein!
3.die kenner von §en mögen mich bitte berichtigen,wenn das unter 3. nicht stimmen sollte
Spenden und Geschenke sind in der Regel einmalige Zuwendungen im Sinne des § 11 SGB II. Die Berücksichtigung einmaliger Einnahmen ist in der Alg II/Sozialgeld‑V geregelt. Danach sind einmalige Einnahmen auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist. Diese Formulierung lässt es zu, Spenden aus Hilfsaktionen sowie angemessene Geschenke zu besonderen Anlässen, wie Geburtstagen, Weihnachten, Kommunion und Konfirmation, anrechnungsfrei zu belassen, auch wenn sie grundsätzlich einem ähnlichen Zweck wie die Regelleistung nach § 20 SGB II dienen.
So sind insbesondere Sachleistungen wie beispielsweise Geschenke für Kinder oder die Kostenübernahme notwendiger Anschaffungen (z.B. Brille oder Möbel), aber auch kleinere Zuwendungen in bar, nicht anzurechnen.
lg
http://www.taz.de/uploads/images/684x342/Cyber_adler.jpg
Kann es sein, dass Herr Adler noch nichts unternommen hat. Er hätte sonst längst darüber Details berichtet, z.B. über die Gerichtsbeschlüsse oder eine mündliche Verhandlung. Hat er überhaupt Widerspruch eingelegt oder einen Anwalt beauftragt – oder klein bei gegeben. Er benötigt in der Tat Nachhilfe …
Man hört nichts von ihm dazu. Oder gab es konkrete Infos?? Auch gibt es hier nur wachsinnige Antworten auf Fragen von ihm. Sonst hat er doch so ein großes Maul. Statt dessen dreht er seine Blödelvideos und wehrt sich nicht gegen Bianca Döhring
Das nennen ich wirklich schwach!
Er soll mal TUN. Bianca Döhring hat in den letzten Monaten mehr geschafft als er.
Mfg.
Hallo Bogdan, vielen Dank für Ihre ausführliche Beratung. Ich möchte gerne Sie mit der Mandantierung beauftragen und werde Sie über den Fanblog zeitnah kontaktieren. Gemeinsam werden wir dem Unrecht Einhalt gebieten.
Herzlichst Ihr Adler
Hab ich doch glatt vor lauter Begeisterung vergessen zu erwähnen das die Döhring nach Sichten dieses Threads all ihre Haß/Drohvideos aus YouTube entfernt hat.
Da diese Videos aber zigfach gesichert sind, dürfen wir durchaus auf das Gesicht des Richters gespannt sein beim Sichten eben dieser 🙂
Na endlich!
Oder du gehst zu einem richtigen Anwalt. Ein Anwalt, der berufsrechtswidrig unentgeltliche Leistungen anbietet, ist ähnlich einem Handwerker, der via Schwarzarbeiter die Kosten drücken kann – insgesamt nicht sehr vertrauenswürdig und so strotzt denn Bogdan’s Artikel auch nur so vor Halbwahrheiten und Falschmeldungen.
Ich freue mich, Herr Christian Zahnow, dass sie auch diesen tollen Blog lesen. Ich verrate es nicht Frau Döhring 🙂
Max, Sie haben schon mal etwas über „pro bono” gehört? Vielleicht machen Sie sich dann doch besser mal schlau.
Tue Gutes und denk dir was dabei ☺
Faust hoch für Bogdan – im Sinne der Gerechtigkeit.
Lieber Adler,
ich hoffe, du nimmst das Angebot von Bogdan an und wirst Bianca Döhring mit seiner Unterstützung und seinem Fachwissen, in die entsprechenden Schranken weisen, damit sie wieder richtig im Sattel sitzt und der galoppierende Wahnsinn ein Ende hat.
BLA BLA BLA … Steffie wenn man keine Ahnung hat dann sollte man besser schweigen. Aber Steffie ist wahrscheinlich eh nur B.D. Von daher muss man das ja dann ganz langsam erklären ! Wer sammelt für wen ? Wenn gesammelt wird dann sind das weitere Beweise für die Machenschaften einer gewissen Person. Aber da scheint eindeutig Neid vorhanden zu sein. Stimmt B.D. Könnte wohl zur Zeit auch jeden Cent dringend gebrauchen. Warum verschwendet man wertvolle Euros für den Artenschutz. Zur Erklärung : der Adler steht unter Artenschutz. Das kann natürlich jemand der mit bestimmten Logos auf seiner Seite wirbt nicht wissen. Aber wir klären ja gerne auf
Vielleicht ist es auch einfach an der Zeit die Dame nur noch mit Missachtung zu strafen. Sie wird im Nirvana verschwinden.
Eh egal. Die Welt bringt sich gegenseitig um, aber Hauptsache Adler und bianca machen munter im Altag weiter.
B. D. Und M. A. sind aus einem Holz geschnitzt.
Nur das Adler den goldenen Löffel nicht hatte und deswegen vor Neid platzt.
Ich hoffe auf ein Gerichtsverfahren das mit einem Vergleich endet. Den Bianca aus der Portokasse zählt.
Nicht jeder ist neidisch nur weil Mutti ihm nicht sein Leben finanziert.Ich z.B. würde mich dafür schämen.Ne, ich würde das gar nicht zulassen.
Und ich hoffe auf ein Gerichtsverfahren OHNE einen Vergleich.Mit allem was Bogdan schon so schön beschrieben hat, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und so weiter und so fort.Und das für alle von Döhring Geschädigten.Und dann ist da auch nix mehr mit Portokasse (Biancas sowieso nicht, die hat ja gar kein eigenes Geld).Auch für Mutti, bzw.nur für Mutti wird das ein teurer Spaß werden.Und für Bianca, tja .….….…
In diesem Sinne 🙂
Du meinst aus der Taschengeldkasse. Nutzt ihr aber auch nichts, dadurch wird ihr Ruf nicht besser.…den kann sie halt mit Walburgas Geld nicht reparieren.
Das glaube ich nicht, das Bianca da eine Chance hat, liebe Diana! Woher willst du denn Bitteschön wissen, das Bianca das aus der Porto Kasse zahlen kann ? Aber lassen wir uns doch alle einfach überraschen…
Bogdan, soviel Text schreckt doch ab 😀 Ich weiss, du kannst vermutlich nicht anders, du möchtst umfassend und korrekt informieren und jede Kürzung würde Unschärfe reinbringen.
Trotzdem kommt der erste mutmachende, zuversichtliche Satz erst in Absatz 8 „Sie haben jede Menge Möglichkeiten … welches sie PROBLEMLOS selber machen können.” Darauf würde ich dich festnageln 😀
Ich sehe grad der Adler (wenns denn der echte ist) zeigt Interesse an einer weitergehenden Beratung? Dann wünsche ich euch noch eine erquickliche und zielführende Zusammenarbeit.
Vielen lieben Dank Bogdan 🙂
Für den ganzen Artikel und für alle anderen natürlich auch 🙂
Vorallem aber für : ” (Ich hinterlasse bei der BLOG-Radaktion in den nächsten Tagen eine separat eingerichtete Kontaktadresse, für all Jene, die Kontakt mit mir aufnehmen möchten) ”
Denn jetzt muß niemand mehr Angst haben, alleine dazustehn, nicht zu Wissen wie, oder welche Ängste auch immer.Was durchaus verständlich ist, nicht jeder tätigt täglich Anzeigen, oder steht vor Gericht.
Nun, mit Deiner Hilfe, hat jeder die Chance Gerechtigkeit zu erfahren, für all die Drohungen, die Demütiungen, das gemobbt werden usw.
Im Namen der Gerechtigkeit, FAUST HOCH 🙂
Ich verstehe den Adler auch nicht, ich hatte längst zurück gemahnt.Wenn die Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen zu unrecht versendet worden waren.
Die Bibi Turban Video waren ja ganz lustig, ich hatte mich aber eher in die juristische Materie eingelesen.
Das was der liebe Bogdan hier geschrieben hat, ist keine Neuigkeit und hätte auch vom Adler selbst recherchiert werden können.
Vielleicht ist der Fanpost ja ein Anreiz , etwas gegen diesen Abmahnwahn von Frau Döhring zu unternehmen.
@Bogdan: Danke für die Mühe hier mal alle Fakten darzustellen und mit einigen Mythen aufzuräumen. Ich hoffe hier hat der echte Herr Adler gepostet und wird Sie mandatieren. Es wird höchste Zeit dass Frau D. mal rechtlich in die Schranken gewiesen wird.
Steffie.….. Wie wäre es denn mal, wenn du dich in der Gruppe mal auten würdest? Da du ja hier was geschrieben hast, was ja in einer geschlossenen Gruppe gepostet worden ist.
Ich habe mir erlaubt im Namen von BiBi deine Beleidigungen und Unterstellungen zu entfernen. BiBi mag das nicht!
Warum soll sich jemand outen? Das wäre doch dumm, zumal es dafür überhaupt keine Veranlassung besteht.
Die Pseudonym-Paranoia von BiBi hat längst diese Facebookgruppe befallen und krank gemacht.
http://www.poetrybyheart.org.uk/wp-content/uploads/2010/10/please-do-not-feed-the-animals_img-1024x488.png
Deshalb:
DO NOT FEED THE APES !
Jo, der Plan geht auf. In der Gruppe werden die falschen gekickt und die Infos sickern weiter munter durch. Schon irgendwie lustig…
Du heißt ja wohl in der Gruppe auch nicht Pipifax.
Steffi ist mein richtiger Name.
In der Gruppe habe ich ein katzenbild, Profil.
Bist du die BBRadio-Steffi, die auf Facebook allen BB-Bewohnern und anderen RealityTV/DokuSoap-Teilnehmern hinterherstalkt?
Und dann alles schön im Radio ausplaudert was man vielleicht privat erfahren hat. Nur um sich wichtig zu fühlen.
Jup, genau die Steffi ist das. In FB und Instagram auch noch bekannt als Testprodukte.
Es ist NICHT diese BB-Radio-Steffi sondern ein FAKE! Das wurde inzwischen überprüft und ist sicher.
Lieber Bogdan, Deine schriftliche Rhetorik fasziniert mich jedes Mal. Fast fesselnd muss ich lesen was Du schreibst. Könntest Du Deinen Intellekt auch anderweitig zur Verfügung stellen? Ich könnte ihn gebrauchen! Danke für die Faszination, die Du allein durch Worte erreichet hast!
Oh jaeh.…ich hab jetzt den ganzen Artikel gelesen, und die Hälfte der zum Teil stumpfsinnign Kommentare.. dann gebe ich zu, habe ich das Handtuch geworfen. Also, nah meinem Wissensstand, bettelt der Adler nicht, sondern geht es lediglich um ein Geschenk für seinen Sohn. Ich glaub auch nicht das der Adler neidisch ist. Wenn ich mir so überlege, wie das ganze Anfing, ich glaube, ich hätte auch nicht aufgehört.
Diese Frau, lügt und betrügt wo es nur geht, schiebt anderen die Schuld für ihre unfähigkeit zu, beleidigt andere in einer Tour und das auf die liederlichste Art und Weise. Und ich bin auch immer noch der festen Überzeugung, das dies mit viel ironie und Witz angefangen hat, zumindest auf der Seite des Greifvogels. Nachdem die Gute Frau, dann auch noch alles Abmahnte was ging, ist die sache gekippt. Der greifvogel ist ein Journalist und hatte jedes Recht über eine Person des öffentlichen Lebens zu schreiben, vielleicht schoß er das ein oder andere mal über sein Ziel hinaus, aber wirklich schlimmes hat er nie gesagt, einfach nur die Wahrheit.
Und hätte die GUTE Frau einfach mal aufgehört, dann wäre es nie soweit gekommen, dann wäre sie in der Versenkung verschwunden, wie viele ihrer Vorgänger auch. Ich glaub ja inzwischen das BB12 nur aus BIBI bestand, denn keiner hat je soviele (negativen) Schlagzeilen gehabt und schon garnicht über einen so langen Zeitraum.
Wäre ich der Greifvogel würde ich meine ganze Energie gegen diese Frau benutzen um sie rechtlich unschädlich zu machen. Die schreit andauernd nach ihrem Anwalt, der Polizei und dem gericht… Na dann geh ma!!!
Wenn sich ein vernünftiger Mensch (ich befürchte nur, der überlebt as nicht), die Mühe macht, sich alles anzuschauen, wie was, wozu geführt hat, dann ist ganz klar… das ist der PREIS für die HARTE ARBEIT (würde das gerne noch größer schreiben) die frau (ganz klein) Bianca Döhring ERREICHT hat! So viel ERFOLG!!! So lange in den Schlagzeilen des http://WWW….
aufwieder luaga
werte redaktion… wo ist mein beitrag von vor 3 stunden?
Na da ist er:
Es gibt keinen Grund dich als Nestbeschmutzer zu bezeichnen, aber als Laien, der sich nun mal weniger in der Materie Auskennt als er zu glauben scheint.
1. Es entstehen Gerichtskosten bei eine Einstweiligen Verfügung und die sind je nach Streitwert beachtlich, wenn auch niedriger als die Kosten der Anwälte der Antragssteller. Bei einem Streitwert von 30.000 Euro Beispielsweise, dürften sich die Gerichtskosten allein auf 700 Euro belaufen, pro Fall. Ich glaube Herrn Adler wurden 3 Verfügungen zugestellt, ich weiß allerdings nicht wo hoch die Gerichtskosten insgesamt sind.
2. Sie kennen offensichtlich die Vorstehende Richterin des LG Hamburgs, Frau Käfer, und auch nicht ihren Vorgänger und nun Vorstehender Richter des OLG Hamburg Herrn Buske nicht. Hamburg gilt als das mit großem Abstand Presseunfreundlichsten Bundesland Deutschlands. Suchen Sie gerne nach einigen Urteilen des Herrn Buske, sie werden sie zuhauf finden. Auf Buskeismus finden Sie ein ganz nette Sammlung: http://www.buskeismus.de/
3. Ein Widerspruch kann Herr Marcel Adler zwar ohne Anwalt einlegen, aber wie sie richtig sagten, wird dieser spätestens dann fällig, sobald es vor das Landesgericht geht. Landet es vor dem LG verdoppeln sich die GegnerichenKosten von jedem Fall in etwa zzgl. eigene Anwaltskosten (Wenn wir bei von 30.000 Euro Streitwert pro Fall ausgehen, und das ist jetzt nur grob über den Daumen gepeilt, liegen die Kosten pro Fall ohne Widerspruch bei etwa 2500 Euro pro Fall zzgl, Anteilig die Abmahnkosten des Anwalts von Frau Döhring. Im Falle eines Widerspruchs in der ersten Instanz lägen wir schon bei knapp 5.000‑6000 Pro Fall, bei 3 Fällen ein Risiko von stolzen 15.000–18.000 Euro im Vergleich zu knapp 7.800 ohne Widerspruch. Verliert Herr Adler in der ersten Instanz (s.u.) und geht in die zweite Instanz vor das OLG potenzieren sich die Kosten nochmals. Auch hier wird wahrscheinlich verloren (s.u.) bleibt als letzte Instanz nur noch das Bundesverfassungsgericht. Bis wir da angekommen sind sind mindestens 5 Jahre vergangen und mindestens 50.000 Euro kosten pro Fall entstanden.
4. Warum Herr Adler vor dem LG oder OLG nur wenig Chancen hätte? Siehe Punkt 2. Es kommt äußerst selten vor, dass sich Frau Käfer einen „Fehler” eingesteht und in den meisten Fällen verliert man als Pressevertreter bei Persönlichkeitsverletzungen nach erfolgreicher Zustellung einer Einstweiligen Verfügung. Und bei dem berühmt berüchtigten Mentor von Frau Käfer, Herrn Buske, sieht die Welt noch viel schlimmer aus. Theoretisch kann man im LG oder OLG erfolg haben, die Aussichten sind allerdings sehr gering und besonders im Anbetracht der potentiell Anfallenden kosten, sollte man sich schon zu 100% sicher sein. Im realistischen Idealfall landet man einen Teilerfolg, der sich mindernd auf die Streitwertsumme auswirkt. Allerdings zahlt man selbst wenn der Streitwert um die hälfte auf 15.000 Euro reduziert würde, immer noch drauf.
5. Prozesskostenhilfe ist zwar schön und gut, allerdings muss hier gesagt sein, dass die gegnerischen Anwaltskosten nicht übernommen werden. Im Falle eines Widerspruchs verdoppeln sich diese fast. Die vergleichsweise niedrigen Gerichtskosten hingegen würden dann tatsächlich übernommen werden. Zudem wird vorab entschieden, inwieweit in den Augen des Gerichts „Aussicht auf Erfolg besteht”. Im Fall einer zweiten Instanz ist es beinahe ausgeschlossen erneut PKH zu erhalten, es sei denn das Gericht ändert im laufe des Verfahrens seine Meinung. Aber allein die astronomisch in die Höhe schießenden gegnerischen Anwaltskosten bei bis zu 3 Fällen die trotz PKH im Falle einer Niederlage eh selbst gezahlt werden müssten, ist es fast schon egal. Übrigens, übersteigen die Kosten des eigenen Anwalts 3.000 Euro minderst sich die Summe die ihm bezahlt wird. Nur eine kleine Randnotiz, was das bedeutet kann man sich vielleicht denken.
6. Ohne den Fall genauer zu kennen, kann ich relativ sicher sagen, dass es zumindest weniger Anwälte die Erfahrungen bei Presse- / Persönlichkeitsrechtsverfahren schon Erfahrungen sammeln konnten, Herrn Adler ohne weiteres empfehlen würden Widerspruch einzulegen, und das obwohl der Anwalt gut damit verdienen würde. Das Risiko ist außerordentlich hoch.
1. Bisher hat Frau Döhring, außer diesen drei EVs gegen Blastingnews/Adler, keine gerichtlichen Schritte unternommen.
2. Seit unseren Erwiderungen gegen die sechs Abmahnungen an uns haben wir nichts mehr gehört. Keine EV, keine Klage, keine Anzeige.
3. Die Kosten für die EVs gegen Blastingnews/Adler musste nach meinem Kenntnisstand bisher Frau Döhring tragen. Es gab noch keine Kostenfestsetzung. Die erste EV ging nur teilweise durch; 29% der Kosten musste sie tragen. Ohne Kostenfestsetzung letztendlich sowieso alle Kosten.
4. Richterin war Frau Käfer.
5. Die Streitwerte waren 34.000 €, 33.000 € und 42.000 €
6. Marcel hat bisher nicht Widerspruch eingelegt. Ob Blastingsnews weiß ich nicht.
7. Leider hat Marcel bis heute nicht mal die die Antragsschriftsätze vom Gericht angefordert. Somit wissen wir nicht mal, was Frau Döhring dort eingereicht hat. Ich hoffe, Marcel macht das endlich. Ich habe ihn schon zig mal darum gebeten.
8. Ich denke außerdem, dass sich Bogdan bezgl. der Beweislast bei falschen Tatsachenbehauptungen täuscht. Er meinte, diese läge bei Frau Döhring. Das ist aber nicht so, oder?
Marcel hat nun Akteineinsicht und prüft die eidesstattlichen Versicherungen die Bianca abgegeben hat.Die ersten Lügen sind schon aufgedeckt.
Er hat nur einen kleinen Teil der Gerichtsakten. Er will aber nun alles bei Gericht anfordern. Wenn er es jetzt endlich auch macht, werden diese in einigen Wochen vorliegen.
@Alex
1. und 2.
Es hat leider nichts zu bedeuten, dass bisher nichts gekommen ist. Was nicht ist, kann noch werden. Der gegnerische Anwalt ist nicht verpflichtet auf ihre Erwiderungen gegen die Abmahnungen einzugehen und Ihnen zu antworten.
3. Die Gerichtskosten werden direkt an die Justizkasse überwiesen, bis der Bescheid kommt, können allerdings schon mal ein Paar Monate ins Land streichen. Auch bei der Kostenfestsetzung kann es bis zu 6 Monate dauern. Allerdings werden Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten veranschlagt. Die Kostenfestsetzung wird definitiv kommen, vor Allem, wenn nicht widersprochen wird. Allerdings kann es auch sehr teuer werden, wenn man nicht auf die EV reagiert, also nicht widerspricht oder eben eine Abschlusserklärung abgibt kann die gegnerische Seite den Beklagten nach einer Angemessenen Frist zur Abgabe der Abschlusserklärung auffordern. Eine Frist gilt ab mindestens 14 Tagen, spätestens aber nach 30 Tagen als angemessen.
Die Aufforderung zur Abgabe der Abschlusserklärung eröffnet dann eine neue Angelegenheit, und der gegnerische Anwalt kann wieder eine neue Geschäftsgebühr abrechnen. Das kann sehr teuer werden. Falls Herr Adler die Abschlusserklärung nicht abgegeben hat, sollte es sich sputen. Das wird aus der EV nicht ersichtlich, aber ohne Abschlusserklärung (oder eben einem Widerspruch) ist die Sache nicht automatisch beendet.
4. Frau Käfer ist wie gesagt kein Freund der Presse und der Pressefreiheit.
5. Dann kommt man in etwa auf die Werte die ich im ersten Post erwähnt hätte, grob geschätzt zumindest, ich habe den Rechenschieber nicht rausgeholt, also meine Werte nicht zu genau nehmen, es kann sich um ein Paar Hundert Euro nach oben oder unten verschieben.
6. Siehe Punkt 3. Wichtig, es geht bei 3 Fällen mit den o.g. Streitwerten um mehr als etwa 3000 Euro Zusatzkosten die der Anwalt Hernn Adler in Rechnung stellen darf. Herr Adler hat Glück, dass es sich bei der Kanzlei von Frau Döhring wohl nicht um eine knallharte Abmahn-Kanzlei handelt, denn dann wäre die Aufforderung nach 14 Tagen, spätestens aber nach 30 Tagen schon bei Herrn Adler eingetrudelt.
7. Herr Adler muss im Zweifel eine Kopie Klageschrift persönlich abholen. Es besteht keine Pflicht des Gerichtes diese zuzusenden. Dafür werden dann 25 Cent pro Seite, ab 50 Seiten 15 Cent pro Seite fällig. Eine verkraftbare Summe, die ich allerdings der Vollständigkeit halber aufführe. Sie haben aber absolut recht, Einsicht in die Klageschrift ist besonders dann wichtig, wenn man der EV Widersprechen möchte.
8. Sie haben vollkommen Recht.
Wer eine vermeintlich falsche Tatsachenbehauptung aufstellt, muss diese beweisen können. Die Beweislast liegt also in diesem Fall bei demjenigen der die Behauptung aufgestellt hat.
Dafür reicht ein Blick in den $ 186 StGB:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,(…)” (https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html)
Man macht sich also nach § 186 StGB wegen übler Nachrede strafbar, wenn man über jemanden eine ehrüchige Tatsachenbehauptung verbreitet, wenn diese nicht erweislich wahr ist. Die Beweislast liegt also beim Beklagten.
Ich möchte übrigens eben klarstellen, dass meine Aussagen keine verbindliche Rechtsberatung darstellen und den Weg zum Anwalt nicht ersetzen.
Kleiner Nachtrag:
Falls meine Erklärung zu 8. nicht ausreicht ein kleines Beispiel, warum bei falschen Tatsachenbehauptungen grundsätzlich der Beklagte in der Beweispflicht ist:
Es erscheint ein Artikel über Sie, in dem behauptet wird, dass sie beispielsweise etwas geklaut haben, dann wäre es töricht von Ihnen zu verlangen, das Gegenteil zu behaupten, da dies schwer bis unmöglich wäre. Dies würde Tür und Angel öffnen Behauptungen aufzustellen, die sich schwer bis gar nicht widerlegen lassen. Daher ist derjenige der Tatsachenbehauptungen aufstellt grundsätzlich verpflichtet die Behauptungen zu beweisen.
Anders verhält es sich beispielsweise bei Urheberrechtsklagen. Möchte man eine EV erwirken, weil jemand ihr Logo oder Firmennamen benutzt, dann ist man Verpflichtet den Beweis zu erbringen, dass man tatsächlich die Markenrechte inne hat.
Ich hoffe dies konnte Punkt 8 noch stärker verdeutlichen.
Aber wenn man doch die Tatsachenbehauptungen beweisen kann, zb. Preisgestaltung des Kochbuches oder Taschenverkauf.…Soll man sich ihrer Meinung nach trotzdem nicht wehren, weil in HH verhandelt wird?
Alle Artikel die ich über Bianca gelesen hatte, fand ich immer nachweisbar(die Aussagen).
Zu 8. Ich meinte nicht das Strafrecht, sondern Zivilrecht, speziell die EVs gegen Blastingnews/Adler. Da verhält es sich aber gleich.
Über viele Details der rechtlichen Auseinandersetzungen mit Frau Döhring kann und darf hier, weil öffentlich, natürlich nicht gesprochen werden. Diese Zeit wird erst noch kommen.
Bis jetzt kann das Fazit sein, dass Frau Döhring nichts erreicht hat. Im Gegenteil: Sie hat durch alles nur noch mehr negative Öffentlichkeit bekommen und mehr „Hater”. Da sie weiter in der Öffentlichkeit und im TV präsent sein will und wird, wird sich daran kaum etwas für sie ändern.
Viele Drohungen und Ankündigungen, die zum Teil nicht öffentlich bekannt sind, sind nicht eingetreten. Weil es nur Drohungen ohne rechtliche Substanz waren. Gleiches gilt auch für viele ihrer angekündigten „Projekte” von denen man nie mehr etwas gehört hat.
Die mutige und professionelle Arbeit dieses Blog kann ich nur loben und bewundern. Ebenso freue ich mich über die vielen hochwertigen Kommentare (natürlich sind alle kriminell!).
Trotzdem finde ich Bianca immer noch sympathisch. Haltet mich für verrückt. Für Promi-BB ist sie leider viel zu unbekannt, aber ich würde sie gerne dort sehen. 14 Tage mit 14 Bechern Nusspli 🙂
Klageschriften bekommt man auch beim LG Hamburg zugesandt.
Antragsschriften für den Erlass einer einstweiligen Verfügung aber nicht. Diese erhält man, wenn man dem Gericht schreibt, kostenlos zugesandt, es sei denn, man hat sachon einen Anwalt und dieser hat die Antragsschift kostenlos erhalten. Man muss (auch der nwalt) diese aber abfordern.
marcel adler hat sich damit dass er zu dumm ist gerichtsunterlagen zu besorgen völlig lächerlich gemacht. wie viele monate sind vergangen, 7 oder 8 ? die sollen immer wieder auf dem postweg verloren gegangen sein. wer das glaubt ist noch behämmerter als bianca… und die frage ist doch dann die, wer ist der großere lügner, bianca oder marcel. journalist.… das ich nicht lache!!!
Das er sich da nicht mit Ruhm bekleckert hat, weiß er zwischenzeitlich vermutlich selbst. 😉
Marcel Adler hat aber doch allen mitgeteilt das er Widerspruch eingelegt hat.Tja,keineAhnung warum er seine „Fans” anlügt,ist mir inzwischen auch egal.Ich bin davon ausgegangen das er die Antragsschriftsätze vom Gericht angefordert hat.Wie ich sehe hat er auch dies nicht getan.Tja,was soll man dazu noch sagen,bleibt nur noch Kopfschütteln.Wie kann man sich nur sowas von um nichts kümmern.
Das Problem mit dem LG Hamburg (was Pressefreundlichkeit bzw. Pressefreiheit angeht) habe ich hier auch schon mal ausgeführt, sowie die damit verbunden Risiken. Er soll – wenn schon ohne Anwalt – wenigstens Einsicht in die Gerichtsakten nehmen.
Gerichtskosten für eine Verfügung ? Nur wenn Widerspruch eingelegt wird und das Verfahren quasi in das „normale” Verfahren übergeht entstehen kosten.
Genauer: 1,5 (vergl.: Nr. 1410 VV-GKG)
Der Hinweis auf das LG Hamburg, ist hier aber mehr als berechtigt und möchte deinen Post sogar unterstreichen.
Der Hinweis, dass *Frau Käfer* auf Urteile des BGH und BVerG einen „großen Haufen* setzt, leite ich gerne weiter (nochmals danke für den Link).
Grüße von einem, der im LG Wuppertal *ein und ausgeht*
Bogdan
@Bogdan
Ich weiß nicht ob das LG Wuppertal es anders handhabt, aber ich kann Ihnen versichern, dass in Hamburg für die einstweilige Verfügung auch ohne Widerspruch Gerichtskosten entstehen. Das liest sich dann auf der Kostenrechnung in etwa so:
„Verfahren über den Antrag bei einstweiliger Verfügung ohne Urteil §§ 3, 34 GKG
KostenschuldnerIn gemäß § 29.1 GKG”
Gerne aber nochmal nachzulesen z.B. unter:
http://www.anwaltsinfo.de/rechtaktuell/beitraege/dieeinstweiligeverfuegung/index.html
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/einstweilige-verfuegung.html
Oder auch einfach hier eine Beispielkostenrechnung für einen Fall mit einem Streitwert i.h.v. 10.000 € (Quelle: http://www.damm-legal.de/05-das-kostenrisiko)
Einstweilige Verfügung, 1. Instanz,
Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung / kein Widerspruch
Erklärung über die Wirkung des Verfügungsbeschlusses gleich einem rechtskräftigen Urteil
exemplarischer Streitwert: 10.000,00 EUR
a) Kosten des Abgemahnten:
1,3‑fache Geschäftsgebühr (Rechtsanwalt)
0,65-fache Verfahrensgebühr (Rechtsanwalt)
Postauslagenpauschale
Mehrwertsteuer
b) Kosten des Abmahners:
1,3‑fache Geschäftsgebühr (Rechtsanwalt)
0,65-fache Verfahrensgebühr (Rechtsanwalt)
Postauslagenpauschale
Mehrwertsteuer
c) Gerichtskosten:
1,5‑fache Gerichtsgebühren
Gesamt: 3.046,38 EUR
—————-
Ich versichere Ihnen die Richtigkeit meiner Aussage, dass auch für eine unbestrittene einstweilige Verfügung bereits Gerichtskosten entstehen.
Frau Käfer und Herr Buske sind der Grund, warum vermeintliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen immer häufiger in Hamburg verhandelt werden. Die Aussicht auf Erfolg des Klägers steigt in Hamburg um ein Vielfaches. Das Problem ist nunmal, dass der Kläger das Gericht frei wählen darf, während der Beklagte in die Röhre schaut.
Sie schreiben das so, als gäbe es überhaupt keine Chance auch wenn man im Recht ist.
Warum teilen Sie das jetzt zu diesem Zeitpunkt hier dem Blog mit?
Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass man keine Chance hat, auch wenn man im Recht ist. Es ist nur sehr sehr schwer. Darum sollte man sich sicher sein, dass man bei jeden Strittigen Punkt beweisen kann, dass man im Recht ist. Und dann müssen die Richter noch der selben Meinung sein. Warum man in jedem Punkt im Recht sein sollte? Weil ein Teilsieg im Zweifel noch immer teurer ist, als wenn man die EV anerkennt.
Wenn Sie sich mit dem LG und OLG Hamburg beschäftigen, wird ihnen klar werden, dass die Presse grundsätzlich im Nachteil ist.Ein Beispiel für eine Entscheidung des LG bzw OLG Hamburg? Ein ehemaliger Bundeskanzler hat erfolgreich in Hamburg gegen eine Nachrichtenagentur geklagt, die vermeldete, dass er die Haare an seinen Schläfen gefärbt hätte. Er bekam natürlich recht, stellte dies eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte dar. Es klingt wie eine Lappalie, eine Aussage die niemanden interessiert und ihm nicht wirklich schadet. Nur konnte diese Aussage nicht bewiesen werden und der Bundeskanzler bekam recht. Herr Buske verkündete das Urteil. Warum meinen Sie hat Erdogan seine EV gegen Böhmermann in Hamburg aufgegeben? Grundsätzlich wird fast jeder Rechtsstreit gegen die Presse in Hamburg geführt, sofern die Anwälte sicher gehen wollen, dass sie gewinnen.
Sollten Kritik oder Äußerungen der Presse auch nur Ansatzweise fehlerhaft sein, hat man fast keine Chance den Fall in Hamburg zu gewinnen.
http://www.freiewelt.net/fileadmin/_processed_/csm_gerhard_schroeder_3b374759ca.jpg
Nun sind seine Schläfen wirklich grau…man muß nur lange genug warten 😀
Extrem hinkender Vergleich, denn es ging in deinem angesprochenen Prozess um ein „Ehrurteil” i.V.m. „unwahrer Aussage” und zwar: Dass er ja zu seinen grauen Schläfen stehen soll ansonsten wäre er quasi nicht würdig bzw. geeignet sein, das Kanzleramt zu bekleiden…weil er die Öffentlichkeit belügt (im Wortsinn).
Und das auch nicht von „irgendjemand” oder „Die Bunte”, sondern von einer Presseargentur (Umsatz durch Nachrichtenverkauf: 12 Millionen €) welche – wie oben aufgeführt – ein „Ehrurteil” i.V.m. einer *erweislich unwahren Tatsache* verknüpfte. Rechtlich also völlig anders und jene Entscheidung wurde so vom Bundesverfassungsgericht auch bestätigt (vergl. BVerG 1 BvR 2243/02 – Beschluß vom 26. August 2003)
Deine Beiträge waren so zwar ok, aber bitte keine Nebelkerzen werfen
Deine Aussage zum LG Hamburg in Bezug auf „erhobene Gerichtskosten”, wird Anfang nächste Woche meinerseits geprüft werden. Beim GKG handelt es sich um eine Bundesnorm und sollte somit bundeseinheitlich sein. In wie weit es dort duch „Verwaltungsvorschriften der Länder” Abweichungen gibt, werde ich prüfen (rechtlich wäre es aber – da Bundesnorm – nicht „ok” )
In Liebe
Bogdan
Eine Frage an den HH-LG Kenner
Wie verhält es sich eigentlich mit mit der Wohnsitzveränderung?
Ist dann HH noch zuständig oder Mallorca?
Es gibt/gäbe jede Menge Chancen.Da sich allerdings der Adler um nichts kümmert,weder um das was schon gegen ihn vorliegt,geschweige denn das er selber klagt,also agiert statt reagiert,hat er sich selber in diese Situation gebracht. .….. Keine Ahnung wie viele ihm schon gesagt haben das er klagen soll,das betrifft übrigens die andern auch,statt einfach abzuwarten und Döhring machen zu lassen.
Na, dann wollen wir mal hoffen, dass diese Zurückhaltung sich jetzt erledigt hat.
So eine Unterstützung wie hier bekommst du nie wieder Marcel.….Ich würde mal sagen: fast einmalig.
Wir haben keinen Grund für eine Klage. Wir wurden sechsmal abgemahnt und haben diese Abmahnungen zurückgewiesen. Fall erledigt.
Und was andere betrifft: Warum sollte jemand dieses Prozess-/Kostenrisiko eingehen. Das macht nur Sinn, wenn man eigene wichtige Interessen durchsetzen will.
Danke an LG Hamburg-Kenner, dafür das Sie sich hier eingeschalten haben und Licht ins Dunkel bringen.
Ich sag auch mal Danke an LG Hamburg-Kenner.
Es würde mich trotzdem Intressieren, um wen es sich bei Ihnen handelt und was ihre Absichten sind?
Sie tauchten ja gerade erst auf, als Marcel aktiv wurde (was auch mir zu lange gedauert hat).
Vielleicht können Sie sich doch auch ein bisschen vorstellen und sagen, welche Absicht sie verfolgen.
Wenn ich das aber richtig verstehe, ist Bianca selbst bei Frau Käfer nicht 100% durchgekommen. Das bedeutet spätestens beim Bundesverfassungsgericht dürfte man gute Chancen haben…sprich: Je länger sich das hinzieht, desto schlechter sind Biancas Aussichten.
Ist halt nur die Frage, wieviel Risiko Marcel Adler für Gerechtigkeit gewillt ist einzugehen. Kosten dürfte er ja bereits jetzt schon haben und die wird er nur abwenden können, wenn er vor Gericht gewinnt.
dürfte nichts…und marcel ist nicht gewillt. er hat bis heute nicht die akten von den verfahren.
Es gibt noch eine andere Möglichkeit gegen Biancas Drohungen, Einschüchterungen, Beleidigungen und Abmahnungen vor zu gehen. Und zwar die Gegenklage. Ich habe das in Erwägung gezogen als Bianca uns als „arme am Boden krauchende Würmer” bezeichnete. Ich würde dann nach dem AGG vorgehen. Mit dem Merkmal der Behinderung und den Streitwert auf 250.000 Euro ansetzen, will sagen gleich vors LG gehen.
Ich glaube B. D. ist so durchgedreht, dass sie selbst nicht mehr merkt was sie macht. Was genau bringt es ihr, wenn sie meint Journalisten Berufsverbot zu erteilen? Was genau bringt es ihr mit kleinen start-up Unternehmen zusammen zu arbeiten? Möchte sie diese in die Welt der Hochstapelei einführen?