Aktualisiert am 19. Januar 2017 um 03:54 Uhr
Big Brother Bibi sagt Tschüß – auf nach Malle!
Bibi ist offline und wir erinnern uns an die schönsten Momente.
BEST OF Big Brother Bianca – Teil 1: Bibi und die Spinat-Muffin
BEST OF Big Brother Bianca – Teil 2: „Projekte, Projekte, so viele Projekte”
Damits nicht „untergeht”. Geschätzter Bogdan, könntest du uns bitte > Beitrag: Faust-hoch-Musikvideo” > Frage vom 23/09…20.02h > juristische Fallstricke.….….….…etwas sagen/raten?
Dankeschön 🙂
23. Oktober 2015, Big Brother https://www.starsontv.com/2015/10/23/big-brother-ein-mann-fuer-bianca-bist-du-der-richtige/artikel-0052527/
Auch schon 11 Monate alt, aber immer noch aktuell.……so oder so oder so.….….….
Ein Mann für Bianca! Bist DU der Richtige?
Bianca ist seit acht Jahren Single und sie sehnt sich so sehr nach einer neuen Beziehung und nach einem neuen Mann. Bist vielleicht du der Richtige für sie?
Seit über acht Jahren Single und „Big Brother“- Bewohnerin Bianca (36) ist immer noch auf der Suche nach Mr. Right. Jetzt hilft der große Bruder nach!
Interessenten können sich ab sofort melden und haben die Chance, Bianca im „Big Brother“-Haus zu treffen. Wie er sein muss? „Ehrlichkeit, Loyalität und Vertrauen sind mir wichtig. Dass mir die Tür aufgehalten und in die Jacke geholfen wird“, beschreibt die Ernährungsexpertin und Personal-Trainerin ihren Traummann.
Gentlemen, die sich für ein Date mit der Hamburgerin bewerben möchten, senden eine E‑Mail mit einem Foto von sich an [email protected].
Traut euch und lernt die hübsche Fitness-Trainerin kennen. Wer weiß, vielleicht wird es ja die ganz große Liebe?
Irgendwie ein wenig lieblos zusammgestückelt. Da gab es definitiv schon lustigere Sachen vom kriminell Adler.
Derzeit läuft gerade das Finale der „GNBF e.V. (die von BiBi unterstützt wird 😉 )Meisterschaft” in der Siegerlandhalle. Hier sind Fotos dazu zu finden: https://www.facebook.com/gnbfmeisterschaften/photos/?tab=album&album_id=237065866417306 .
Optische Leckerbissen. Ob die wohl unter der gleichen Wahrnehmungsstörung leiden, wie Magersüchtige?
Die Wahrnehmung ist sicher eine andere, aber die Störung ist sicher sehr artverwandt! 🙂
http://www.illusionen.biz/blog/wp-content/uploads/2011/02/cool.gif
Geschätzte Robina, bitte verzeih die Verzögerung
Fallstricke gibt es nicht viele…
(1) Das sog. „Zitatrecht”, erlaubt dir alle jemals öffentlich ausgestrahlten (nicht hingegen private Aufnahmen, es sei denn, dass es anonymisiert worden ist. Ausnahmen bilden nur Straftaten und hier auch nur Offizialdelikte) Aufzeichnungen zum Zwecke des zitierens zu verwenden. Es spielt dabei keine Rolle, ob Du es 2013 selbst aufgenommen hast, oder dir gegen Entgeld (nicht zu verwechseln mit Entgelt) es dir quasi „nochmals” (erweiterete „Archivfunktion” – gleiches gilt auch für Spielfilme in Form von VHS oder DVD -, die schon ausgestrahlt wurden) besorgt hast.
(Vergl: § 51 UrhG, *Zitate* bzw. „Zitatrecht”, auch „Belegfunktion” genannt)
(2) „Kommentierst” Du es NICHT (also es nicht zum Zwecke des zitieren benutzt), sondern lädst es einfach so ungeschnitten hoch, muß die Quelle angegeben werden sowie der Hinweis, dass die Urheberrechte nicht bei dir liegen, sondern bei einem anderen (jene aber namentlich benennen, am besten im Video selbst). In der Regel wird es dann auch monetarisierbar sein.
(Vergl: § 63 UrhG *Quellenangabe* i.V.m § 62 UrhG *Änderungsverbot*)
– Gerne erwähne ich aber nochmals, dass *amtliche Werke* nach § 5 UrhG gemeinfrei sind nun nur i.S.d. Persönlichkeitsrechts anonymisuert werden müssen—
(4) Erreichst Du eine gewisse Schöpfungshöhe in dem Video, liegen die sog. „Copyrightrechte” dann zwar bei dir, jedoch können – bei kommerzieller Nutzung – Tantiemen fällig werden (vergleich es mit z.B. „Hol mir mal ne Flasche Bier” oder „Maschen – Draht – Zaun”).
Bei der Schöpfungshöhe ist die Abgrenzung zwischen einer *Bearbeitung* nach § 23 UrhG (welche NUR mit Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht werden darf), und der *freien Benutzung* nach § 24 UrhG (die keine Rechte des Rechteinhabers verletzt) zu unterscheiden.
BiBi neues „MallorcaFitness”-Logo kann z.B. niemals eine schützenswerte „Schöpfungshöhe” erreichen, weil die sog. „Gestaltungshöhe” (also das zusammenschnibbeln von etwas was da ist oder ähnlich schon da war oder nur zusammengewürfelt ist) für eine Schöpfungshöhe nicht ausreicht.
(5) Alles oben aufgezählte gilt NUR für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland und/oder der europäischen Union (also wenn dort die Server liegen NICHT der Provider). Du kannst einen russischen Hoster nehmen aber auch einen US-amerikanischen. Vimeo und dailymotion eignen sich als „mirror” sehr gut (Die Redaktion gibt da aber gestimmt auch gerne Tipps bezügl. VideoPlattformen). Einem hochladen auf YouTube (vieleicht nur ein „Best of – Zusammenschnitt”) incl. Quellenangabe und Monetarisierung steht dem nix im Wege.
(6) „Urheberrechtsverletzungen” im eigentlichen Sinne, sind sehr selten und auch die Schranken des Urheberrechts (ähnlich dem us-amerik. „fair use”) sind nicht so eng gesteckt, wie Viele es oft glauben. Viele bekommen Angst bei einem „Strike”. Jene „Angst” gilt aber nur dem jeweiligen YT-Kanal, denn eine „Urheberrechtsverletzung” – nach dt. Recht – ist auf YT-Servers ausgeschlossen. Eine „Sperre” und/ oder „Strike” (oder Schließung des Kanals) sind denkbar, können in der BRD aber nicht verfolgt werden.
Grund: § 5 StGB *Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug*
und
§ 6 StGB *Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter*
Das Urheberrecht kommt darin halt nicht vor.… 😀
Bewegte Bilder würden mich mit ihrer krächzenden Stimme allerdings doch schon sehr reizen 😀
http://ais.vox.de/themenarchiv/date-my-style-bilder/738x0/date-my-style-t8498.jpg
http://ais.vox.de/galerie/1907371/date-my-style-bianca-kandidaten-kw-47.jpg
http://ais.vox.de/masters/296811/298548-orig‑2–16x9.png
http://ais.vox.de/masters/297360/unbekannt.png
http://ais.vox.de/masters/296180/298071-orig‑2–16x9.png
http://ais.vox.de/masters/296068/unbekannt.png
Incl. dem Verfall in der nahen Zukunft 😀
http://static2.blastingnews.com/media/photogallery/2016/4/8/660x290/b_660x290/bianca-dohring-veroffentlicht-ihre-zertifikate_667227.jpg
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen…
In Liebe
Bogdan ;.)
Der Blog würde das Video sicher veröffentlichen 🙂 Hier macht Putin die Regeln 🙂
Gut :-)! Gordon, falls es eine CD ist.….….….….……wo ist der „geheime Blogbriefkasten” zur Übergabe?
> Frollein Blocksberg – du hast doch recherchiert wo „Date my style” gekauft werden kann. Also wo bei VOX. Magst du mir Genaues dazu bitte schreiben (hier oder über die Redaktion) wo ich es für uns Fans erwerben kann? Ich nehme mal an es ist eine CD???
Oder mach ichs jetzt zu kompliziert.….….….….….….……
Wohl eine DVD. aber die kannste als Datei-Upload zum Blog senden. Wie das geht, wird man Dir erklären. Ist nicht schwer.
Dann ahoi. Technik/IT und ich.……wir verstehen uns nämlich nicht soooo sonderlich gut (Robina – du kennst genau den Unterschied zwischen herkömmlicher CD und herkömmlicher DVD, wehalb schreibst du dann CD? Tzzzzzz). Ich versuch mal Ergeiz zu entwickeln 🙂
@Robina Hütchen
Da ich ja eh kaum was zu den ganzen Recherchen beitragen kann(Unfähigkeit meinerseits), würde ich mich gerne an den Kosten beteiligen oder diese übernehmen.…..aber wie?
Danke Mimi (ich würde es alleine übernehmen). Ich warte jetzt nochmal Bogdans Antwort ab, denn so ist es mir definiv zu „heiß”. Zu heiß wenn mein Klarname deutlichst nachvollziehbar ist (denn wer, außer einem großen Fan erwirbt so etwas) und wenn eine social-media-Veröffentlichung ausdrücklich untersagt ist.
Jetzt nerv ich damit mal nicht weiter den blog .….und mich ;-), sorry blog
Teurer Bogdan, dankeschööööön für deine Replik und lieben Dank für deine Mühe 🙂
Guck mal bitte Bogdan.….…..ich kneife (noch) nicht, aber das Eisen kommt mir ziemlich heiß vor.
https://www.vox.de/kontakt
Auszüge:
Bin ich nach Anfrage eines Sendungsmitschnittes auch zum Kauf verpflichtet? – Nein, wir prüfen zunächst Ihre Anfrage und anschließend erhalten Sie eine Absage oder ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können.
Darf ich den Beitrag auf Facebook teilen? – Nein, die Veröffentlichung von unserem Material in Social-Media-Plattformen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
(mehr dazu bei http://www.vox.de)
http://www.urheberrecht.de/wp-content/uploads/privatkopie-urheberrecht.jpg
Liebe Robina,
meine Antwort war rund um eine sog. „Privatkopie” von „öffentlich ausgestrahltem”, welches auch auf „angeforderte Mitschnitte” zutrifft.
Die Privatkopie (Video-Mitschnitte endweder aus dem TV oder auch Streamingplattformen und auch z.B. VOX Streamingdiensten) ist grundsätzlich erlaubt (§ 53 UrhG)
Die „Entlohnung” dafür das man es darf, zahlst Du mit jeder DVD,DVD-Recorder aber auch mit jedem Smartphone
Für ein besseres Verständnis, Auszug Wikipedia:
Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit für legale Privatkopien eingeräumt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Pauschalabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit in Deutschland rund 14 Cent für einen DVD-R-Rohling, sieben Euro für einen externen DVD-Brenner, 15,20 Euro für einen PC, 36 Euro für ein Touchscreen-Mobiltelefon mit 8 GB oder mehr Speicherkapazität und 34 bzw. 39 Euro für ein TV-Gerät bzw. einen DVD-Rekorder mit Festplatte. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte müssen bis zu 613,56 Euro an die Verwertungsgesellschaften abgeführt werden
Aus jenem Grund sind halt Mitschnitte mit beisp. VHS Recorder, DVD-Recorder, Festplatte etc. (sog. Privatkopie) völlig legal und auch die – nicht öffentliche – sondern private Vorführung der Vervielfältigung im privaten Kreis ist erlaubt (gibt dazu auch EuGh und BGH Urteile)
Der Auszug aus dem „VOX-Kontakt” ist Quatsch:
Alle bei VOX gesendeten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Jede Aufnahme einer Fernsehsendung auf Videokassette oder DVD ist eine Vervielfältigung, die in der Regel der Zustimmung des Urhebers bedarf
Es ist ein ähnlicher Quatsch, wie Anwälte es oft verbreiten, dass nur einem Anwalt Akteneinsicht gewährt wird. Im Strafprozess
Ich hatte mal den Beisitz in einem Strafprozess (Richterkollegium, Strafkammer) wo sich der vorsitzende Richter wehrte Akteneinsicht zu gewähren (Der Beklagte verteidigte sich selbst). Der gewieften Hund hat dann wie folgt argumentierte (Ich hoffe ich bekomme es noch richtig zusammen 😀 ):
§ 147 V u. VII StPO i.v.m. Art. 6 III b EMRK i.v.m. §§ 338 Nr. 8 i.v.m. 359 Nr. 6 StPO sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) i.S.d. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m.Art. 1 Abs. 1 GG.
Der Richter wehrte sich noch immer (dabei ging es nur um eine poppeligen Akteneinsicht) und der Beklagte wehrte sich abermals und forderte sogar Schadensersatz 😀
Er wandte §§ 74, 75 ALR (Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten 😀 ) an.
Der Richter war total überfordert und hat es als „unbegründet” zurückgewiesen.
Es handelt sich bei wenigen Teilen des ALR um „Partikularrecht” als fortgeltendes Recht (soweit es dem GG – Grundgesetz nicht widerspricht) ähnliches gibt es beispielsweise noch für Gebiete der ehemaligen DDR.
Dieses sog. „vorkonstitutionelles Recht” gilt aber nur subsidiär, d. h. es kam nur dann zur Anwendung kommen, wenn die lokalen Rechtsquellen keine Regelung getroffen haben.
Danach rieb er dem Richter Art. 123 Abs.1 GG unter die Nase, welches besagt, dass vorkonstitionelles Recht gilt weiter fort. Er schob sogar noch den „Code civil” – eingeführt von Napoleon Bonaparte (aus der Zeit, als es noch das „Königreich Westphalen” gab) hinterher. Das ging allerdings auch nur, weil es ein Randgebiet zwischen der ehemaligen „preuss. Provinz Rheinland” und der „preuss. Provinz Westfalen (oder „Westphalen” ich weiß es gerade nicht 😀 ) war.
Jetzt denkt man sich vieleicht: „Jesus Maria im Himmel!! Worum ging es da??” 😀
Nun, es war eigentlich eine Nachbarstreitigkeit mit einem Wegerecht, wo der Beschuldigte allerdings jemanden verprügelt hatte mit der Begründung des Hausfriedensbruchs. Ende vom Lied war, er erhielt vollumfänglich Akteneinsicht, er wurde freigesprochen und erhielt eine Entschädigung 😀
http://www.wichtermann.eu/images/artikelbilder/2014/image_027.jpg
Nun aber wieder Zurück zur „Privatkopie”:
Primär geht es immer um die „Quelle” des urheberrechtlich geschützten Materials. Illegales Material darf nicht benutzt werden, eine „Entlohnung” ODER „entgeldlose Erlaubnis” muß also stattfinden. Illegal ist eine „Kopie” immer dann, wenn das „Ursprungsmaterial” nicht zu jemen Zwecke benutzt worden ist (z.B. abgefilmte Kinofilme oder aktuelle Kinofilme im allgemeinen).
Hat eine Entlohnung/Erlaubnis stattgefunden (durch Kauf einer beschreibbaren DVD und z.B. Laptop) ist eine Kopie jederzeit erlaubt.
Erst bei der selbstständigen – ungekürzten, nicht kommentierten – Veröffentlichung, wo die Urheberrechte NICHT bei dir liegen und er auch NICHT die Genehmigung erteilt hat, wird es problematisch.
Aus jenem Grund sprach ich auch als erstes das Zitatrecht und auch die Schöpfungshöhe bei ” kreativem Content” an. Hierbei ist der Urheber nicht um Erlaubnis zu fragen (wer dies tut – wie Fabi wach, der mittlerweise ja nur noch Sekunden am TV abfilmt – muß sich auch nicht wundern, wenn es eine Monetarisierung gibt, denn das „abfilmen”, quasi ein analoger Vorgang, unterliegt gar nicht dem Urheberrecht 😉 Da freut sich nur VOX,RTL und Sat1 wie blöd jemand sein kann jemanden ohne copyrightverletzung einem Millardenunternehmen ein großteil seiner Einnahmen zu geben und dann rumheult: „Ich bekomm kein Geld von YouTube!! 😀 ).
Dem Fabi habe ich schon gefühle 1000x versucht zu erklären, dass „monetarisierung” mit „copyright” soviel zutun hat, wie als das ein Zitronenfalter Zitronen faltet 😀 , aber er will es nicht begreifen.
Das von mir oben in 5 Punkten aufgezählte, stellt die Möglichkeiten da die Du hast OHNE rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen. Wie in Punkt (5) aufgezählt gibt es aber Ausweichmöglichkeiten die auch KEINE rechtlichen bzw. juristischen Schwierigkeiten bedeuten. Der Verweis auf so etwas steht auch nicht im Widerspruch zum dt. Recht (ich könnte jetzt noch den Unterschied zwischen „Recht” und „Gesetz” aufführen, aber das erspare ich mir mal), denn in anderen Ländern sind die Regeln halt anders.
Der Blog zählt zweifelsohne zu deinem Feundes- und/oder Bekanntenkreis (schau mal ins juristsiche Wörterbuch, ein „persönlich” kommt darin nicht vor 😉 ) und Du bist berechtigt z.B. „Walburga Knospe” eine Kopie zukommen zu lassen (allerdings muß das ohne Entgeld passieren), was der Blog dann damit anstellt, liegt nicht mehr in deiner Hand.
Über eine künstlerische Betätigung deinerseits (oder auch andere hier) würde ich mich natürlich freuen und das „hochladen” z.B. auf eine russ. Videoplattform (sind halt völlig andere Gesetze), jenes Kunstwerkes, würde sicherlich auch der Blog übernehmen. 😉
In Liebe
Bogdan 😉
„Мои дорогие немецкие друзья, вы будете все видео о Bianca Döhring с сервера Российской Федерации, как бесплатно. Вы уверены, что имеют личную поддержку президента!
Президентское президента Путина”
Das Büro des Presidenten hat uns mitgeteilt, dass wir das Videos ins Internet stellen dürfen.
Man wird uns voll unterstützen! Den Putin, der ja gut Deutsch spricht, ist auch BiBi-Fan 🙂
So, jetzt wisst ihr auch, warum alle Schreiben von LKA und BKA in Moskau einfach verschwinden! BiBi-Power!
P.S. Mit Privatkopie hat das nichts zu tun, Bogdan. Das Video soll veröffentlicht werden 🙂
Undertaker, да, конечно.….……so wirds gemacht 😉
Was wären wir BiBi-Fans nur ohne Putin 😀
https://www.youtube.com/watch?v=5h_LRqVhpqU
Und er würde uns Recht geben .… 😀
http://blogs-images.forbes.com/kashmirhill/files/2014/10/Citizenfour-snowden-e1413289301983.jpg
Misstände müssen halt aufgeklärt werden.…
Steckt nicht in jedem von uns ein Putin oder Snowden? 🙂
BiBi kann ja mal bei der NATO vorsprechen, als Begründung reicht denen das bestimmt
http://blogs.cfr.org/lindsay/files/2011/06/Gates-NATO.gif
BiBi als Auslöser für den 3. Weltkrieg…das würde unserer Prinzessin von Mallorca bestimmt schmecken 😀
In Liebe
Bogdan 😀
Lieber VOX.de User,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Frage wird an die dafür zuständige Redaktion weitergeleitet, sodass sich in Kürze ein Mitarbeiter Ihrer Frage annehmen wird. Die Beantwortung Ihrer Frage wird dann an die von Ihnen angegebene Mailadresse erfolgen.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Wir werden Ihre Anfrage nun prüfen und Sie in Kürze kontaktieren.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei der Vielzahl an Anfragen zu längeren Wartezeiten
kommen kann. Unser Team ist bemüht, Ihnen zeitnah zu antworten.
(mehr dazu bei http://www.vox.de)
Frau Hütchen, Sorry! Ich war die letzten Tage nicht auf dem Blog!
Ich habe mit [email protected] gemailt.
Die Antwort, die ich bekommen hatte:
„Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Programm und für Ihre Anfrage.
Gegen eine Gebühr von 75€ zzgl. MwSt./Folge bieten wir Mitschnitte von „Date my Style” an. Bei Interesse nennen Sie uns bitte die Folge/n mit Datum, die Sie erwerben möchten.
Wir würden Ihnen anschließend eine Materialüberlassungserklärung mit den Nutzungsbedingungen zuschicken.
Mit freundlichen Grüßen,
Amelie Sturm
infoNetwork GmbH
Mitschnittservice
Picassoplatz 1
D- 50679 Köln
FAX: +49 221 45614809
E‑Mail: [email protected]
http://www.infonetwork.de”
Hattest du/ ihr schon anderweitig Erfolg? Günstigere Alternative? Oder gibts einen neuen Finanzierungsplan?
Sorry noch mal für die späte Antwort, aber der Blog hier bleibt einfach EXTREM UNÜBERSICHTLICH und wenn man mal nicht so viel Zeit hat um sich all den Krams hier durchzulesen (inklusive der vielen Mimimi’s und Blablabla’s) .…dann übersieht man eben auch!
Ich schau jetzt mal, was ich noch so verpasst habe 😉
Lieber Bogdan, nochmal danke. Morgen werde ich bei VOX einkaufen gehen und je nachdem wann ich unseren Fanfilm erhalte gibt es eine „kleine Privatvorführung” für meine Freunde und Bekannten. Aber du stellst dann bitte das Film-Popkorn süß und salzig :-). 😉
Wenn Du die DVD hast, melde Dich per E‑Mail bei uns…
Ich antworte dir mal unter deinem Dich betreffenden Artikel Adlerchen.…
Was sollte das Fideo?
https://www.youtube.com/watch?v=pfwH-zs3tJs
REWE *Schneider” in Hannover???
ES HEIßT !!!!!:
REWE *Matthias Zwingel , Emskirchen !!!!! Dieses! und handel mit es! 😀
http://www.kreis-nea.huerdenlos.de/uploads/tx_pmbll/Emskirchen-Rewe-Haupteingang.JPG
Etzala reichts! Etzala haste richtig Scheiße am Arsch!
In Liebe
Bogdan 😉